Sitzung: 29.04.2024 MW/24/081
Beschluss:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
(GO) entsprechend des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsabschlusses
festgestellt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.