Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau ermächtigt die Verwaltung, bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben im Bereich der Wasserversorgungs- und der Abwasseranlage Wiesau, die förderfähig im Sinne der jeweils geltenden Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) sind, eigenständig die Beantragung entsprechender Zuwendungen durchzuführen.