Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau hat Kenntnis vom Antrag vom 04.04.2024 auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gem. Art. 11 BayFAG und genehmigt die Beantragung von Stabilisierungshilfen zur Schuldentilgung (Säule 1) in Höhe von 323.143 €, sowie die Beantragung von Stabilisierungshilfen als Investitionshilfe (Säule 2) in Höhe von 1.054.300 €, insgesamt somit 1.377.443 € für das laufende Jahr 2024.