Sitzung: 15.04.2024 MW/24/080
Beschluss:
a) Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2024
Der Marktgemeinderat
beschließt die folgende Haushaltssatzung 2024 für den Markt Wiesau und setzt
den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen,
sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
des Marktes Wiesau,
Landkreis Tirschenreuth
für das Haushaltsjahr
2024
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt
der Markt Wiesau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
11.014.200 EUR |
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
16.180.300 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.793.900 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
in künftigen Jahren wird auf 3.713.300 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
||
|
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) |
350 v. H. |
|
|
b) für die Grundstücke (B) |
350 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in
Kraft.
b) Finanzplan und
Investitionsprogramm
Der
Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2023 bis 2027 mit dem dazugehörigen
Investitionsprogramm, so wie sie als Anlage dem Haushaltsplan 2024 beiliegen,
fest.