Beschluss:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

 

Der Marktgemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2024 für den Markt Wiesau und setzt den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen, sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

des Marktes Wiesau, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2024

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Wiesau folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.014.200 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

16.180.300 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.793.900 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 3.713.300 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v. H.

 

 

b) für die Grundstücke (B)

350 v. H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Der Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2023 bis 2027 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie sie als Anlage dem Haushaltsplan 2024 beiliegen, fest.