Sitzung: 29.02.2024 MW/24/076
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die
abschließende Abwägung aller im Laufe des Verfahrens eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage vorgelegten Abwägungen des Planverfassers
und der Verwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung der
Befreiung im LSG gem. § 67 BNatSchG durch den Vorhabenträger bei der unteren
Naturschutzbehörde vertraglich zu regeln.
Der Marktgemeinderat Wiesau stellt die Deckblattänderung
des Flächennutzungsplans „Solarpark auf vier Planflächen“ mit Landschaftsplan,
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2024 fest.