Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt, der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen zu folgen.

 

Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die abschließende Abwägung aller im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage vorgelegten Abwägungen des Planverfassers und der Verwaltung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung der Befreiung im LSG gem. § 67 BNatSchG durch den Vorhabenträger bei der unteren Naturschutzbehörde vertraglich zu regeln.

 

Der Marktgemeinderat Wiesau stellt die Deckblattänderung des Flächennutzungsplans „Solarpark auf vier Planflächen“ mit Landschaftsplan, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2024 fest.