Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) entsprechend des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsabschlusses festgestellt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.