Sitzung: 16.01.2024 MF/24/061
Beschlussvorschlag:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
(GO) entsprechend des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsabschlusses
festgestellt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.