Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Marktgemeinderat Falkenberg hat Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan für die Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf den Fl.-Nrn. 656, 661 (Teilfläche) und 681 jeweils Gemarkung Lengenfeld b. Tirschenreuth und beschließt, einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Falkenberg dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten von den Investoren anteilig der in Frage kommenden Flächenanteile zu tragen sind.

 

b)    Der Marktgemeinderat Falkenberg beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Falkenberg dürfen aus diesen Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten von den Investoren anteilig der in Frage kommenden Flächen untereinander zu tragen sind.