Sitzung: 12.12.2023 MF/23/060
Beschlussvorschlag:
Dem Markt
Falkenberg dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer
Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten von den
Investoren anteilig der in Frage kommenden Flächenanteile zu tragen sind.
b)
Der
Marktgemeinderat Falkenberg beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Dem Markt
Falkenberg dürfen aus diesen Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer
Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten von den
Investoren anteilig der in Frage kommenden Flächen untereinander zu tragen
sind.