Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Bedarfsmitteilung für das Städtebauförderungsprogramm im Programmjahr 2024 vom 01.12.2023. Die Antragsunterlagen mit den darin gemachten Angaben werden vollinhaltlich bestätigt. Der Marktgemeinderat erklärt im Sinne des Antrags die Maßnahmen auszuführen bzw. fortzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.