Sitzung: 14.12.2023 MW/23/074
Beschluss:
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der
Bedarfsmitteilung für das Städtebauförderungsprogramm im Programmjahr 2024 vom
01.12.2023. Die Antragsunterlagen mit den darin gemachten Angaben werden
vollinhaltlich bestätigt. Der Marktgemeinderat erklärt im Sinne des Antrags die
Maßnahmen auszuführen bzw. fortzuführen. Die hierfür erforderlichen
Haushaltsmittel werden bereitgestellt.