Sitzung: 06.12.2023 VG/23/010
Beschluss:
a)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt folgende
Haushaltssatzung 2024 und setzt den Haushaltsplan 2024 mit den darin
enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft
Wiesau, Landkreis Tirschenreuth
für das Jahr 2024
Aufgrund
des Art. 8 Abs. 2 Satz 1 VGemO i.V. mit Art. 10 VGemO, Art. 41 ff KommZG und
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.625.900
EUR
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 110.000
EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird im Haushaltsjahr 2024 auf 1.435.800 EUR festgesetzt
und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der
Verbandsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni
2023 auf 4.948 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verbandsumlage wird je
Einwohner auf 290,18 EUR festgesetzt.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2024 in Kraft.
b) Finanzplan
Die Gemeinschaftsversammlung setzt den Finanzplan,
so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2024 beiliegt, fest.