Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 die in der Anlage zum Beschlussvorschlag beigefügten „Richtlinien des Marktes Falkenberg über die Gewährung von Zuschüssen an Familien für den Neubau, Kauf oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, sowie Umbau oder Ausbau von bestehendem Wohnraum (Kinderbauzuschuss)“.