Beschluss:

 

 

a)    Der Marktgemeinderat Wiesau hat Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Umstrukturierung und Neuausrichtung der Fa. Distner auf den Flächen der Fl.-Nrn. 907, 907/1, 410/15, 410/16, 410/14, 335/8 und den Fl.-Nrn. 4110/3 und 4112, alle jeweils Gemarkung Schönhaid und beschließt, einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Wiesau dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung und eines Durchführungsvertrages ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.

 

b)    Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Wiesau dürfen aus diesen Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung und eines Durchführungsvertrages ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.