Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Falkenberg hat Kenntnis von der Notwendigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Erneuerbare Energien auf Fl-Nr. 1274, Gmkg. Gumpen, und beschließt daher die Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Falkenberg dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Vereinbarung (Durchführungsvertrag) ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten von der TIR Energie eG zu tragen sind.