Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt, der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen zu folgen.

 

Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die abschließende Abwägung aller im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage vorgelegten Abwägungen des Planverfassers und der Verwaltung.