Sitzung: 20.04.2023 MW/23/060
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Wiesau beschließt die folgende
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet
Wiesau
vom
20.04.2023
Aufgrund des Art. 42 Abs. 1,
Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 30 des Landesstraf- und
Verordnungsgesetzes (LStVG) (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 5 des
Gesetzes vom 23.12.2022 (GVBl. S. 718), erlässt der Markt Wiesau folgende
Verordnung:
§ 1
Die
Verordnung des Marktes Wiesau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung im Gemeindegebiet Wiesau vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert:
1.
Der § 8 Abs. 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Das
Niederlassen und Verweilen auf allen weiteren Verkehrsflächen und Anlagen
außerhalb genehmigter Freischankflächen alleinig zum Zweck des Verzehrs
alkoholischer Getränke ist verboten.“
2.
Der § 8 erhält den folgenden neuen Abs. 4:
„(4)
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.“
§ 2
Diese
Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Wiesau, 20.04.2023
Markt Wiesau
Toni Dutz
Erster Bürgermeister