Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die folgende

 

 

1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet Wiesau

 

 

vom 20.04.2023

 

 

Aufgrund des Art. 42 Abs. 1, Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2022 (GVBl. S. 718), erlässt der Markt Wiesau folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

Die Verordnung des Marktes Wiesau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet Wiesau vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert:

 

1. Der § 8 Abs. 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Das Niederlassen und Verweilen auf allen weiteren Verkehrsflächen und Anlagen außerhalb genehmigter Freischankflächen alleinig zum Zweck des Verzehrs alkoholischer Getränke ist verboten.“

 

2. Der § 8 erhält den folgenden neuen Abs. 4:

„(4) Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.“

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Wiesau, 20.04.2023

Markt Wiesau

 

 

 

Toni Dutz

Erster Bürgermeister