Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt

 

a) , dass für die Unterbringung von Obdachlosen weiterhin die bisherige Wohnung im DG rechts vorgehalten wird sowie zusätzlich die Wohnung im DG links.

 

b) die Sanierung der bestehenden Wohnungen im EG und 1. OG (insg. 4 Wohneinheiten) für künftige Vermietung.

 

Die Maßnahme zu b) soll ab dem Jahr 2024 durchgeführt werden.