Beschluss:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für den Markt Wiesau und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen, sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

des Marktes Wiesau, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Wiesau folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

  9.809.200 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.270.400 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v. H.

 

 

b) für die Grundstücke (B)

350 v. H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

 

Der Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.