Sitzung: 20.04.2023 MW/23/060
Beschluss:
a) Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2023
Der Marktgemeinderat
beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für den Markt Wiesau und setzt
den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen,
sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
des Marktes Wiesau,
Landkreis Tirschenreuth
für das Haushaltsjahr
2023
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt
der Markt Wiesau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
9.809.200
EUR |
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
15.270.400 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
||
|
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) |
350 v. H. |
|
|
b) für die Grundstücke (B) |
350 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in
Kraft.
b) Finanzplan und
Investitionsprogramm
Der
Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen
Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt,
fest.