Sitzung: 28.03.2023 MF/23/047
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt zur Förderung des Wegebaus zum Zwecke der
Verbesserung der Infrastruktur im Gemeindebereich jährlich bis zu 15.000 Euro
bereitzustellen, um den baulichen Zustand von öffentlichen Feld- und Waldwegen
zu verbessern.
Die
Förderung soll den drei Jagdgenossenschaften zu einem Anteil von je 5.000 Euro
pro Jahr zur Verfügung gestellt werden und maximal 40 Prozent der jeweiligen
Kosten betragen. Die Modalitäten von Beantragung, Fördervoraussetzung und
Auszahlung sollen vom Ersten Bürgermeister und der Verwaltung festgelegt
werden.