Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt zur Förderung des Wegebaus zum Zwecke der Verbesserung der Infrastruktur im Gemeindebereich jährlich bis zu 15.000 Euro bereitzustellen, um den baulichen Zustand von öffentlichen Feld- und Waldwegen zu verbessern.

Die Förderung soll den drei Jagdgenossenschaften zu einem Anteil von je 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden und maximal 40 Prozent der jeweiligen Kosten betragen. Die Modalitäten von Beantragung, Fördervoraussetzung und Auszahlung sollen vom Ersten Bürgermeister und der Verwaltung festgelegt werden.