Beschlussvorschlag:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

 

Der Marktgemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für den Markt Falkenberg und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

des Marktes Falkenberg, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Falkenberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 3.438.900 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  3.039.200 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        398 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                  380 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                           337 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 573.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Der Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.