Sitzung: 28.03.2023 MF/23/047
Beschlussvorschlag:
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Der Marktgemeinderat beschließt die folgende
Haushaltssatzung 2023 für den Markt Falkenberg und setzt den Haushaltsplan 2023
mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen
fest.
Haushaltssatzung
des Marktes
Falkenberg, Landkreis Tirschenreuth
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Markt Falkenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 3.438.900
EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 3.039.200
EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 398
v. H.
b) für die
Grundstücke (B) 380
v. H.
2. Gewerbesteuer 337
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 573.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
b) Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Marktgemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis
2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem
Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.