Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wiesau im Bereich des Vorhabens Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf den Fl.-Nrn. 1279 und 2025 jeweils Gemarkung Wiesau durchzuführen.

 

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächen-Anlage der Fa. ENMAG als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Wiesau dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Vereinbarung (Kostenübernahmeerklärung) ist zu regeln, dass die anfallenden Ausgaben/Kosten vom Investor zu tragen sind.