Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Marktgemeinderat Wiesau hat Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan für die Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf den Fl.-Nrn. 1279 und 2025 jeweils Gemarkung Wiesau und beschließt, einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Wiesau dürfen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.

 

b)    Der Marktgemeinderat Wiesau beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dem Markt Wiesau dürfen aus diesen Verfahren keine Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.