Sitzung: 16.03.2023 MW/23/057
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Marktgemeinderat Wiesau hat Kenntnis von der Notwendigkeit des
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan für die
Photovoltaik-Freiflächen-Anlage auf den Fl.-Nrn. 1279 und 2025 jeweils
Gemarkung Wiesau und beschließt, einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dem Markt Wiesau dürfen aus diesem Verfahren keine
Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass
die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.
b)
Der
Marktgemeinderat Wiesau beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Dem Markt Wiesau dürfen aus diesen Verfahren keine
Kosten entstehen. Im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung ist zu regeln, dass
die anfallenden Kosten vom Investor zu tragen sind.