Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Wiesau hat Kenntnis von der Notwendigkeit der Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren und beschließt folgende

 

Satzung

 

Zur 4. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

Vom 16.03.2023

 

 

 

 

 

 

 

Der Markt Wiesau erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende

 

 

Satzung

 

 

§ 1

 

Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 13.03.2003 wird wie folgt geändert:

 

 

I.     Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit dem Verzeichnis der Pauschalsätze erhält die folgende neue Fassung:

 

 

 

Verzeichnis der Pauschalsätze

 

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

 

 

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

bei einer

Nutzungsdauer

von

bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%

Freiwillige Feuerwehr Wiesau:

 

 

Mehrzweckfahrzeug MZF

15 Jahren

3,40 Euro

Mannschaftstransportwagen MTW

15 Jahren

3,29 Euro

Mannschaftstransportwagen MTW2

15 Jahren

2,11 Euro

Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik TSF-L

20 Jahren

3,13 Euro

Gerätewagen-Logistik GW-L

25 Jahren

3,49 Euro

Löschgruppenfahrzeug LF16-12

25 Jahren

3,45 Euro

Tanklöschfahrzeug TLF4000

25 Jahren

7,37 Euro

Freiwillige Feuerwehr Schönhaid-Leugas:

 

Mannschaftstransportwagen MTW

15 Jahren

1,92 Euro

Löschgruppenfahrzeug LF8/6

25 Jahren

4,71 Euro

Freiwillige Feuerwehr Voitenthan:

 

 

Mehrzweckfahrzeug MZF

15 Jahren

1,91 Euro

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

20 Jahren

2,98 Euro

1. Streckenkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Ausrückestundenkosten

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für

bei durchschnittlichen jährlichen 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%

Freiwillige Feuerwehr Wiesau:

 

Mehrzweckfahrzeug MZF

32,47 Euro

Mannschaftstransportwagen MTW

31,80 Euro

Mannschaftstransportwagen MTW2

13,73 Euro

Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik TSF-L

70,85 Euro

Gerätewagen-Logistik GW-L

35,81 Euro

Löschgruppenfahrzeug LF16-12

96,35 Euro

Tanklöschfahrzeug TLF4000

120,35 Euro

Verkehrssicherungsanhänger VSA

27,11 Euro

Lichtmastanhänger Li-Ma

35,99 Euro

Freiwillige Feuerwehr Schönhaid-Leugas:

 

Mannschaftstransportwagen MTW

15,60 Euro

Löschgruppenfahrzeug LF8/6

107,58 Euro

Freiwillige Feuerwehr Voitenthan:

 

Mehrzweckfahrzeug MZF

13,75 Euro

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

73,20 Euro

 

 

 

 

3. Personalkosten

 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

 

 

         Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

         Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender

         Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener

  Satzungen bayerischer Gemeinden):                                                                       28,00 €

 

 

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 20.03.2023 in Kraft.

 

 

 

 

 

Wiesau, 16.03.2023

Markt Wiesau

 

 

 

Toni Dutz

Erster Bürgermeister