Sitzung: 28.02.2023 MF/23/046
Der Marktgemeinderat Falkenberg hat Kenntnis vom
Schreiben des Planungsverbandes Oberpfalz Nord vom 16.12.2022 und der
Notwendigkeit zur Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie und
beschließt, basierend aus der in der Übersichtskarte der Regierung der
Oberpfalz dargestellten Flächen mit einer Windgüte zwischen 50% und 60% die in
der Anlage gekennzeichneten Flächen an den Planungsverband Oberpfalz Nord als
geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie zu melden. Bei den Flächen
handelt es sich um Flächen an der Grenze zum Gemeindegebiet Plößberg in der
Gemarkung Schönficht.
Es muss zwingend ein Mindestabstand von 800 Metern zu
den Ortsteilen Thann und Bodenreuth eingehalten werden.
Näheres ist der in der Anlage befindlichen Übersicht
zu entnehmen.