Sitzung: 31.01.2023 MF/23/045
Beschlussvorschlag:
Der
Marktgemeinderat Falkenberg hat Kenntnis vom Kriterienkatalog mit Leitfaden für
den Gemeindebereich des Marktes Falkenberg und beschließt folgenden
Kriterienkatalog mit Leitfaden:
Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
(PFA) im Gemeindegebiet des Marktes Falkenberg
Der Markt Falkenberg
erkennt die Bedeutung von regenerativer Energieerzeugung und der damit
verbundenen Abkehr von fossilen Brennstoffen an.
Gleichzeitig steigt auch die Bedeutung von Energieautarkie im ganzen
Bundesgebiet. In diesem Zusammenhang können Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und für eine
kostengünstige erneuerbare Stromversorgung sorgen. Die Tatsache, dass der zur
Verfügung gestellte Boden für die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht mehr für den
klassischen Ackerbau zur Verfügung steht, sorgt auch dafür, dass sich der Boden
„beruhigen“ kann, da er in dieser Zeit keine Bodenbearbeitung, Düngung und
sonstige Maßnahmen erfährt.
Allerdings haben
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen auch negative Auswirkungen, welche nicht
verschwiegen werden sollen. So steht bislang der Ackergrund
für die Rohstoffgewinnung im Nahrungs- und Futtermittelsektor nach der
Umwandlung in eine Photovoltaik-Freifläche die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht
mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.
Des Weiteren können
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen das Landschaftsbild stören, was in
einer touristisch sensiblen Region durchaus auch negative Auswirkungen haben
kann. So befindet sich der Hauptort Falkenberg in einer gewissen Kessellage, so
dass hier ein sehr sensibler Bereich entsteht. Des Weiteren führen sowohl der
Premiumwanderweg „Goldsteig“, mehrere Wanderwege und Radwege und der Eingangsbereich
in das obere Waldnaabtal durch das Gemeindegebiet des Marktes Falkenberg. Ebenso
befindet sich das Naturschutzgroßprojekt „Waldnaabaue“ teils im
Gemeindebereich und ist mit Anziehungspunkten wie der
„Himmelsleiter“ stark von Besuchern frequentiert.
arüber hinaus wird im
Gemeindebereich bereits ein Beitrag zur Versorgung mit regenerativen
Energien geleistet. So wird zum Beispiel eine Biogasanlage
betrieben.
Ziel des
Marktgemeinderates ist es, die bestehenden Vorteile von
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu nutzen und die bestehenden bzw. daraus
resultierenden Nachteile so weit zu minimieren, dass eine breite Akzeptanz
gegeben ist und das Verfahren für die Ermittlung von geeigneten Flächen hierfür
für
Jedermann nachvollziehbar und transparent gestaltet wird.
Aus diesem Grund gibt
sich der Marktgemeinderat Falkenberg folgenden Kriterienkatalog
zur Ermittlung von geeigneten Flächen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen:
Leitfaden für die
Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PFA)
DBei den in den
Anlagen 1 bis 5 dargestellten und schraffierten Bereichen
handelt
es sich um besonders sensible Flächen naturschutzfachlicher sowie
raumplanerischer Bedeutung oder weisen besondere Sichtachsenbeziehungen
auf und sind daher gänzlich
von der Bebauung mit einer PFA freizuhalten. Von der geschlossenen Wohnbebauung
muss ein Mindestabstand von mindestens 250m eingehalten werden.
Einzelgehöfte und Weiler sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier wird der
notwendige Abstand im Rahmen der durchzuführenden Bauleitplanung festgelegt.
Dies führt in der Bewertungsmatrix zu folgender Punktebewertung unter der
Rubrik d): Abstand von der nächsten Wohnbebauung zwischen 250m und 350m => 0
Punkte; Abstand zwischen 351m und 450m => 1 Punkt; Abstand mehr als 451m
=> 2 Punkte.
Zusätzlich muss von
einem nicht
ortsansässigen, externen Investor zwingend eine Bürgerbeteiligung
mit vorgesehen werden. Sofern von einem externen Investor keine
Bürgerbeteiligung angeboten wird, so führt dies automatisch zum Ausschluss.
Detaillierte Erläuterungen sind in den Erläuterungen zu Punkt c) in der
Bewertungsmatrix gegeben.
Die
Gesamtfläche, welche für die Errichtung von PFA´s durch eine Bauleitplanung zur
Verfügung gestellt werden soll, wird auf insgesamt 30 ha Fläche begrenzt. Dies
entspricht ca. 2 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Gemeindebereich
Falkenberg. Dies geschieht insbesondere mit Blick auf die
Belange der Landwirtschaft, um die Einschränkung der landwirtschaftlichen
Nutzung zu begrenzen und einem ausufernden
Verdrängungswettbewerb durch die PFAs entgegen zu wirken.
Bewertungsmatrix für
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Entscheidungsmatrix:
Es ergibt sich eine
maximale Zahl von 12 Punkten.
|
|
|
|
|
|
|
|
Leitfaden für die Zulassung von
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PFA) im Gemeindegebiet des Marktes Falkenberg
Der Markt Falkenberg
erkennt die Bedeutung von regenerativer Energieerzeugung und der damit
verbundenen Abkehr von fossilen Brennstoffen an. Gleichzeitig steigt auch die
Bedeutung von Energieautarkie im ganzen Bundesgebiet. In diesem Zusammenhang
können Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen einen wertvollen Beitrag zur
Versorgungssicherheit leisten und für eine kostengünstige erneuerbare
Stromversorgung sorgen. Die Tatsache, dass der zur Verfügung gestellte Boden
für die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht mehr für den klassischen Ackerbau zur
Verfügung steht, sorgt auch dafür, dass sich der Boden „beruhigen“ kann, da er
in dieser Zeit keine Bodenbearbeitung, Düngung und sonstige Maßnahmen erfährt.
Allerdings haben
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen auch negative Auswirkungen, welche nicht
verschwiegen werden sollen. So steht bislang derals Ackergrund
für die Rohstoffgewinnung im Nahrungs- und Futtermittelsektor nach der
Umwandlung in eine Photovoltaik-Freifläche die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht
mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.
Des Weiteren stören
oftmalskönnen Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen das Landschaftsbild
stören, was in einer touristisch sensiblen Region durchaus auch negative
Auswirkungen haben kann. So befindet sich der Hauptort Falkenberg in einer
gewissen Kessellage, so dass hier ein sehr sensibler Bereich entsteht. Des
Weiteren führen sowohl der Premiumwanderweg „Goldsteig“, mehrere Wanderwege und
Radwege und der Eingangsbereich in das obere Waldnaabtal durch das
Gemeindegebiet des Marktes Falkenberg. Ebenso befinden sich hier das
Pilotprojekt der sog. „wilden Weiden“ sowie mehrere aus naturschutzfachlicher
Sicht sehr sensible Bereiche.Ebenso befindet sich das
Naturschutzgroßprojekt „Waldnaabaue“ teils im Gemeindebereich und ist mit
Anziehungspunkten wie der „Himmelsleiter“ stark von Besuchern frequentiert.
Darüber hinaus wird
im Gemeindebereich bereits ein Beitrag zur Versorgung mit regenerativen
Energien geleistet. werden im Gemeindegebiet Falkenberg bereits
erfolgreichSo wird zum Beispiel eine Biogasanlagen
betrieben, welche hier ebenfalls im Bereich der
regenerativen Energieerzeugungen angesiedelt sind..
Ziel des
Marktgemeinderates sollte es daher sein,ist es, die
bestehenden Vorteile von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu nutzen und die
bestehenden bzw. daraus resultierenden Nachteile so weit zu minimieren, dass
eine breite Akzeptanz gegeben ist und das Verfahren für die Ermittlung von
geeigneten Flächen hierfür vereinfacht für Jedermann
nachvollziehbar und transparent gestaltet wird.
Aus diesem Grund gibt
sich der Marktgemeinderat Wiesau Falkenberg folgenden
Kriterienkatalog zur Ermittlung von geeigneten Flächen für
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen:
Leitfaden für die
Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PFA)
Die Bei in den
in den Anlagen 1 bis 4 dargestellten und schraffierten Bereichen handelt es
sich um besonders sensible Flächen naturschutzfachlicher sowie raumplanerischer
Bedeutung oder weisen besondere Sichtachsenbeziehungen auf und sind daher
gänzlich von der Bebauung mit einer PFA freizuhalten. Hierbei handelt es
sich um besonders sensible Bereiche und Sichtachsenbeziehungen, welche
zwingend freigehalten werden müssen.
Von der geschlossenen
Wohnbebauung muss ein Mindestabstand von mindestens 250m eingehalten werden.
Einzelgehöfte und Weiler sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier wird der
notwendige Abstand im Rahmen der durchzuführenden Bauleitplanung festgelegt.
Dies führt in der Bewertungsmatrix zu folgender Punktebewertung unter der
Rubrik d): Abstand von der nächsten Wohnbebauung zwischen 250m und 350m => 0
Punkte; Abstand zwischen 351m und 450m => 1 Punkt; Abstand mehr als 451m
=> 2 Punkte.
Zusätzlich muss von
einem nicht ortsansässigen, externen Investor zwingend eine Bürgerbeteiligung
mit vorgesehen werden. Sofern von einem externen Investor keine
Bürgerbeteiligung angeboten wird, so führt dies automatisch zum Ausschluss.
Detaillierte Erläuterungen sind in den Erläuterungen zu Punkt c) in der
Bewertungsmatrix gegeben.
Die Gesamtfläche,
welche für die Errichtung von PFA´s durch eine Bauleitplanung zur Verfügung
gestellt werden soll, wird auf insgesamt 30 ha Fläche begrenzt. Dies entspricht
ca. 2 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Gemeindebereich Falkenberg.
Dies geschieht insbesondere mit Blick auf die Belange der Landwirtschaft, um
die Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung zu begrenzen und einem
ausufernden Verdrängungswettbewerb durch die PFAs entgegen zu wirken.
Bewertungsmatrix für
Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen:
Bewertungskriterium |
Trifft zu |
Trifft teilweise zu |
Trifft nicht zu |
a) Konversionsflächen und andere vorbelastete
Flächen, für die es keine andere Nutzung gibt (dazu zählen z.B. Flächen
direkt an Autobahnen, Bahnstrecken, Hochspannungstrassen, usw.) |
2 |
1 |
0 |
b) Flächen, die kaum einsehbar sind und auch aus der
Ferne das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen können |
2 |
1 |
0 |
c) Eine mögliche Beteiligung von Bürger/-innen an
einem Projekt ist gegeben (siehe Ausführungen zur Bewertung im Anschluss) |
2 |
1 |
0 |
d) Die Flächen sind in entsprechendem Abstand zur
bestehenden Wohnbebauung und können daher den Ortscharakter bzw. Das Ortsbild
nicht negativ beeinflussen (Bewertung siehe vorab) |
2 |
1 |
0 |
e) Das Projekt beinhaltet Maßnahmen zum Arten- |
2 |
1 |
0 |
f)
Die Flächen sind von
großer landwirtschaftlicher Bedeutung/ haben eine gute Bodenwertzahl (BWZ) |
0 |
1 |
2 |
Entscheidungsmatrix:
Es ergibt sich eine
maximale Zahl von 12 Punkten.
Erreichte Punktzahl |
Empfehlung |
bis 5 Punkte |
Diese
PV-Freiflächenanlagen sind abzulehnen |
6 - 8 Punkte |
Diese
PV-Freiflächenanlagen sollten nur im zu begründenden Ausnahmefall zugelassen
werden |
ab 9 Punkte |
Diese
PV-Freiflächenanlagen werden zugelassen; ein Bauleitplanverfahren kann
eingeleitet werden |
Unter Punkt c) werden
die Punkte folgendermaßen vergeben:
- Externer Investor
ohne Bürgerbeteiligung: Ausschlusskriterium
- Örtlicher
Investor ohne Bürgerbeteiligung: 0
Punkte, verbleibt aber in der Wertung
- Externer Investor
mit Bürgerbeteiligung: 1
Punkt
- Örtlicher
Investor mit Bürgerbeteiligung: 2
Punkte
- Als örtlicher
Investor zählt auch, wenn sich ein Verbund zusammenschließt, der es jedem
einzelnen Bewohner des Gemeindebereiches ermöglicht, sich an diesem Verbund
zu beteiligen (z.B. Genossenschaften, Vereine)
Definition örtlicher
Investor: Als örtlicher Investoren gelten diejenigen, die ihren
Sitz im Gemeindegebiet Falkenberg haben, sowie die Genossenschaft TIR Energie,
deren Mitglied die Marktgemeinde Falkenberg ist. Die Voraussetzung ist, dass
der örtliche Investor am beantragten Projekt die Mehrheit hat, also mehr als 50
Prozent der Anteile hält.
Unter Punkt f) wird
folgende Datengrundlage herangezogen:
Die Bodenwertzahlen
für den Bereich Gemarkung Falkenberg liegen im Mittel bei 2571/ha mit einer
Bandbreite von ca. 2065/ha bis 3199/ha.
In der Gemarkung Schönhaid Gumpen
liegen die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2936/ha mit einer Bandbreite von ca.
2373/ha bis 3389/ha.
In der Gemarkung
Schönficht liegen die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2366/ha mit einer Banbreite
von ca. 1800/ha bis 2772/ha.
In der Gemarkung
Lengenfeld liegen die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2825/ha mit einer
Bandbreite von ca. 2182/ha bis 30000/ha.
(Ddie
entsprechenden Werte werden noch vomsind Daten des AELF Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Tirschenreuth eingeholt.
Daher werden bei einem
Bodenwert weniger als 80% vom jeweiligen Mittel 2 Punkte vergeben, im Bereich
von einer Abweichung nach oben bzw. unten vom jeweiligen Mittel um bis zu 20% 1
Punkt und ab einem Wert von mehr als 110% vom jeweiligen Mittel Null Punkte.
Dies trägt der Güte der jeweils betroffenen landwirtschaftlichen Böden
entsprechend Rechnung.
Bei einer erreichten
Punktzahl von 6, 7 oder 8 Punkten behält es sich der Marktgemeinderat vor, für
eine Entscheidung einen Vor-Ort-Termin zur Ansicht auf dem betreffenden
Grundstück vorzunehmen.
Vorzulegende
Unterlagen bei Antragstellung bei der Gemeinde:
a) Erklärung über die
Einigung mit dem Grundstückseigentümer
b) Auszug aus dem
Pachtvertrag betreffend die Punkte „Laufzeit“, „Rückbau“, „Entsorgung“ und Höhe
der zu hinterlegenden Bürgschaft für den Rückbau und die Entsorgung
c) Auszug aus dem
iBalis-System über den jeweiligen Bodenwert der betroffenen Fläche
d) Vorlage des Einspeisepunktes
in das öffentliche Netz
e) Darstellung des
geplanten Trassenverlaufs für die Einspeisung in das öffentliche Netz mit den
jeweiligen Genehmigungen durch die betroffenen Grundstückseigentümer
Der Markt Falkenberg
behält sich vor, für besonders innovative Projekte und wegweisende
Infrastrukturvorhaben (z.B. Wasserstoff) gesonderte, über diesen
Kriterienkatalog hinausgehende, Einzelfallentscheidungen zu treffen.
WiesauFalkenberg, den 17.11.2022__.__.____
Für den Markt WiesauFalkenberg
Matthias Grundler
Erster Bürgermeister
Unter Punkt c) werden
die Punkte folgendermaßen vergeben:
Externer Investor ohne Bürgerbeteiligung: AusschlusskriteriumÖrtlicher Investor ohne Bürgerbeteiligung: 0 Punkte, verbleibt aber in der WertungExterner Investor mit Bürgerbeteiligung: 1 PunktÖrtlicher Investor mit Bürgerbeteiligung: 2 PunkteAls örtlicher Investor zählt auch, wenn sich ein Verbund zusammenschließt, der es jedem einzelnen Bewohner des Gemeindebereiches ermöglicht, sich an diesem Verbund zu beteiligen (z.B. Genossenschaften, Vereine)
Definition örtlicher
Investor: Als örtlicher Investoren gelten diejenigen, die ihren
Sitz im Gemeindegebiet Falkenberg haben, sowie die Genossenschaft TIR Energie,
deren Mitglied die Marktgemeinde Falkenberg ist. Die Voraussetzung ist, dass
der örtliche Investor am beantragten Projekt die Mehrheit hat, also mehr als 50
Prozent der Anteile hält.
Unter Punkt f) wird
folgende Datengrundlage herangezogen:
Die Bodenwertzahlen
für den Bereich Gemarkung Falkenberg liegen im
Mittel bei 2571/ha mit einer Bandbreite von ca. 2065/ha bis 3199/ha.
In der Gemarkung Gumpen liegen
die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2936/ha mit einer Bandbreite von ca. 2373/ha
bis 3389/ha.
In der Gemarkung
Schönficht liegen die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2366/ha mit einer Banbreite
von ca. 1800/ha bis 2772/ha.
In
der Gemarkung Lengenfeld liegen die Bodenwertzahlen im Mittel bei 2825/ha mit
einer Bandbreite von ca. 2182/ha bis 30000/ha.
(Die
entsprechenden Werte sind Daten des Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten aus Tirschenreuth.
Daher werden bei einem
Bodenwert weniger als 80% vom jeweiligen Mittel 2 Punkte vergeben, im Bereich
von einer Abweichung nach oben bzw. unten vom jeweiligen Mittel um bis zu 20% 1
Punkt und ab einem Wert von mehr als 110% vom jeweiligen Mittel Null Punkte.
Dies trägt der Güte der jeweils betroffenen landwirtschaftlichen Böden
entsprechend Rechnung.
Bei einer erreichten
Punktzahl von 6, 7 oder 8 Punkten behält es sich der Marktgemeinderat vor, für
eine Entscheidung einen Vor-Ort-Termin zur Ansicht auf dem betreffenden
Grundstück vorzunehmen.
Vorzulegende
Unterlagen bei Antragstellung bei der Gemeinde:
a)
Erklärung
über die Einigung mit dem Grundstückseigentümer
a)
Auszug
aus dem Pachtvertrag betreffend die Punkte „Laufzeit“, „Rückbau“, „Entsorgung“
und Höhe der zu hinterlegenden Bürgschaft für den Rückbau und die Entsorgung
a)
Auszug
aus dem iBalis-System über den jeweiligen Bodenwert der betroffenen Fläche
a)
Vorlage
des Einspeisepunktes in das öffentliche Netz
a)
Darstellung
des geplanten Trassenverlaufs für die Einspeisung in das öffentliche Netz mit
den jeweiligen Genehmigungen durch die betroffenen Grundstückseigentümer
Der Markt Falkenberg
behält sich vor, für besonders innovative Projekte und wegweisende
Infrastrukturvorhaben (z.B. Wasserstoff) gesonderte, über diesen
Kriterienkatalog hinausgehende, Einzelfallentscheidungen zu treffen.
WFalkenberg, den
17.11.2022__.__.____
Für den Markt WiesauFalkenberg
Matthias Grundler
Erster Bürgermeister