Sitzung: 02.02.2023 VG/23/007
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Verwaltungskostenbeiträge der
kostenrechnenden Einrichtungen der Mitgliedsgemeinden zu vereinnahmen, und den
anschließend verbleibenden nicht gedeckten Bedarf über die
Verwaltungsgemeinschaftsumlage zu verteilen.