Sitzung: 02.02.2023 VG/23/007
Beschluss:
Die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorliegenden Ergebnissen der Rechnungsabschlüsse festgestellt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.