Beschluss:

 

 

a)    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt folgende Haushaltssatzung 2023 und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, Landkreis Tirschenreuth

 

für das Jahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 Satz 1 VGemO i.V. mit Art. 10 VGemO, Art. 41 ff KommZG und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wiesau folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                           1.548.200 EUR

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                30.000 EUR

 

ab.

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Verbandsumlage

 

1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird im Haushaltsjahr 2023 auf 1.335.000 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.     Für die Berechnung der Verbandsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2022 auf 4.968 Einwohner festgesetzt.

 

3.     Die Verbandsumlage wird je Einwohner auf 268,72 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

b) Finanzplan

 

Die Gemeinschaftsversammlung setzt den Finanzplan, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.