Sitzung: 31.01.2023 MF/23/045
Beschlussvorschlag:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
(GO) entsprechend des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsabschlusses
festgestellt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.