Beschluss:

 

a) Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung

 

zur 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Falkenberg

 

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Falkenberg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Falkenberg vom 19.12.1996, zuletzt geändert am 18.11.2020, wird wie folgt geändert:

 

a)    „§ 3 Entstehen der Beitragsschuld“ wird wie folgt neu gefasst:

 

(1)  Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes (§ 2), im Falle des § 6 Abs. 3 mit der betriebsfertigen Herstellung des Grundstücksanschlusses. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

(2)  Wenn eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung des Grundstücks vorgenommen wird, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die - zusätzliche -Beitragsschuld mit dem Abschluss dieser Maßnahme.

 

(3)  Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

 

b)    In „§ 5 Beitragsmaßstab“ Abs. 6 wird Satz 5 (letzter Satz) ersatzlos gestrichen.

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.