Sitzung: 25.10.2022 MF/22/41
Beschlussvorschlag:
Der
Marktgemeinderat Falkenberg wird im 1. Halbjahr 2023 die Beitrags- und
Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung des
Marktes Falkenberg ändern. Dabei werden rückwirkend zum 01.01.2023 die Grund-
und Verbrauchsgebühren neu festgesetzt.
Die
in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und zur
Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Falkenberg festgesetzten Grund- und
Verbrauchsgebühren werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Grund- und
Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der
Grund- und Verbrauchsgebührensätze führen. In welcher Höhe eine Anpassung der
Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden
Berechnungen festgestellt werden.
Diese
Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die
endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden
können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und
verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen. Nach Abschluss
der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden
Grund- und Verbrauchsgebührensätze, sowie der entsprechenden Bestimmungen in
der BGS-EWS und in der BGS-WAS zu rechnen.
Der
Marktgemeinderat Falkenberg stimmt dem Bevorratungsbeschluss für den
rückwirkenden Erlass der Beitrags- und Gebührensatzungen zur
Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung des Marktes Falkenberg zu.