Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Falkenberg wird im 1. Halbjahr 2023 die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung des Marktes Falkenberg ändern. Dabei werden rückwirkend zum 01.01.2023 die Grund- und Verbrauchsgebühren neu festgesetzt.

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Falkenberg festgesetzten Grund- und Verbrauchsgebühren werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung angepasst. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebührensätze führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen. Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Grund- und Verbrauchsgebührensätze, sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS und in der BGS-WAS zu rechnen.

 

Der Marktgemeinderat Falkenberg stimmt dem Bevorratungsbeschluss für den rückwirkenden Erlass der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung des Marktes Falkenberg zu.